+Artikel 16 a)

Artikel 16 a)

eine einheitliche unionsweite Datenbank mit den für Mehrwertdienste verwendeten Nummernbereichen in den einzelnen Mitgliedstaaten, die den Betreibern, den nationalen Regulierungsbehörden und den etwaigen anderen zuständigen Behörden zugänglich zu machen ist;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung