+Artikel 24 Lenkungsgrundsätze
---+Artikel 24 a)
---+Artikel 24 b)
---+Artikel 24 c)
---+Artikel 24 d)
---+Artikel 24 e)
---+Artikel 24 f)
---+Artikel 24 g)
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Artikel 24 Lenkungsgrundsätze
Die Lenkung des Programms beruht auf folgenden Grundsätzen:
1. Übersicht
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Regulierung |
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Artikel 24 a)
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eindeutige Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den an der Durchführung des Programms beteiligten Stellen;
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Artikel 24 b)
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Sicherstellung, dass die Lenkungsstruktur dem jeweiligen konkreten Bedarf des Programms und der Maßnahmen entspricht;
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Artikel 24 c)
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strenge Kontrolle des Programms, einschließlich strikter Einhaltung des Kosten-, Zeit- und Leistungsrahmens durch alle Stellen gemäß ihren jeweiligen Funktionen und den ihnen übertragenen Aufgaben gemäß der vorliegenden Verordnung;
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Artikel 24 d)
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transparentes und kosteneffizientes Management;
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Artikel 24 e)
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Kontinuität der Dienste und der erforderlichen Infrastruktur, einschließlich Sicherheitsüberwachung und -management, und Schutz vor einschlägigen Bedrohungen;
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Artikel 24 f)
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systematische und strukturierte Berücksichtigung des Bedarfs der Nutzer der durch das Programm bereitgestellten Daten, Informationen und Dienste sowie damit zusammenhängender wissenschaftlicher und technologischer Weiterentwicklungen;
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Artikel 24 g)
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ständige Bemühungen um Kontrolle und Minderung der Risiken.
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,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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