+Artikel 24 Lenkungsgrundsätze
---+Artikel 24 a)
---+Artikel 24 b)
---+Artikel 24 c)
---+Artikel 24 d)
---+Artikel 24 e)
---+Artikel 24 f)
---+Artikel 24 g)

Artikel 24 Lenkungsgrundsätze

Die Lenkung des Programms beruht auf folgenden Grundsätzen:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 24 a)

eindeutige Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den an der Durchführung des Programms beteiligten Stellen;

Artikel 24 b)

Sicherstellung, dass die Lenkungsstruktur dem jeweiligen konkreten Bedarf des Programms und der Maßnahmen entspricht;

Artikel 24 c)

strenge Kontrolle des Programms, einschließlich strikter Einhaltung des Kosten-, Zeit- und Leistungsrahmens durch alle Stellen gemäß ihren jeweiligen Funktionen und den ihnen übertragenen Aufgaben gemäß der vorliegenden Verordnung;

Artikel 24 d)

transparentes und kosteneffizientes Management;

Artikel 24 e)

Kontinuität der Dienste und der erforderlichen Infrastruktur, einschließlich Sicherheitsüberwachung und -management, und Schutz vor einschlägigen Bedrohungen;

Artikel 24 f)

systematische und strukturierte Berücksichtigung des Bedarfs der Nutzer der durch das Programm bereitgestellten Daten, Informationen und Dienste sowie damit zusammenhängender wissenschaftlicher und technologischer Weiterentwicklungen;

Artikel 24 g)

ständige Bemühungen um Kontrolle und Minderung der Risiken.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung