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+Artikel 24 Informationspflicht in Bezug auf notifizierende Behörden |
Artikel 24 Informationspflicht in Bezug auf notifizierende BehördenArtikel 24 Informationspflicht in Bezug auf notifizierende Behörden Jeder Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über seine Verfahren zur Bewertung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und zur Überwachung notifizierter Stellen sowie über diesbezügliche Änderungen. Die Kommission macht diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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