+Artikel 1 Gegenstand
---+Artikel 1 a)
---+Artikel 1 b)
---+Artikel 1 c)
---+Artikel 1 d)

Artikel 1 Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden Maßnahmen zur Erreichung eines gemeinsamen hohen Cybersicherheitsniveaus in den Einrichtungen der Union festgelegt, die Folgendes betreffen:

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 1 a)

die Schaffung eines internen Rahmens für Risikomanagement, Governance und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit durch jede Einrichtung der Union gemäß Artikel 6,

Artikel 1 b)

das Risikomanagement, die Berichterstattung und den Informationsaustausch im Bereich der Cybersicherheit,

Artikel 1 c)

die Organisation, den Betrieb und die Arbeitsweise des gemäß Artikel 10 eingerichteten Interinstitutionellen Cybersicherheitsbeirats sowie die Organisation, die Funktionsweise und die Arbeitsweise des Cybersicherheitsdienstes für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (CERT-EU),

Artikel 1 d)

die Überwachung der Durchführung dieser Verordnung.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung