+Artikel 6 5

Artikel 6 5

(5)   Die höchste Managementebene jeder Einrichtung der Union ist für die Durchführung dieser Verordnung verantwortlich und überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Rahmen durch ihre Organisation.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung