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+Artikel 6 5 |
Artikel 6 5(5) Die höchste Managementebene jeder Einrichtung der Union ist für die Durchführung dieser Verordnung verantwortlich und überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Rahmen durch ihre Organisation. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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