+Artikel 10 2

Artikel 10 2

(2)   Der IICB ist zuständig für

a)

die Überwachung und Unterstützung der Durchführung dieser Verordnung durch die Einrichtungen der Union und

b)

die Beaufsichtigung der Umsetzung der allgemeinen Prioritäten und Ziele durch das CERT-EU und die Festlegung strategischer Vorgaben für das CERT-EU.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung