+Artikel 10 11

Artikel 10 11

(11)   Die Sekretariatsgeschäfte des IICB werden von der Kommission wahrgenommen; für die Sekretariatsgeschäfte besteht Rechenschaftspflicht gegenüber dem Vorsitzenden des IICB.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung