+Artikel 11 b)

Artikel 11 b)

wirksame Überwachung und Beaufsichtigung der Durchführung dieser Verordnung und Unterstützung der Einrichtungen der Union bei der Stärkung ihrer Cybersicherheit, gegebenenfalls einschließlich der Anforderung von Ad-hoc-Berichten von Einrichtungen der Union und dem CERT-EU,

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung