+Artikel 11 b)
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Artikel 11 b)
wirksame Überwachung und Beaufsichtigung der Durchführung dieser Verordnung und Unterstützung der Einrichtungen der Union bei der Stärkung ihrer Cybersicherheit, gegebenenfalls einschließlich der Anforderung von Ad-hoc-Berichten von Einrichtungen der Union und dem CERT-EU,
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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