+Artikel 11 c)

Artikel 11 c)

im Anschluss an eine Strategiediskussion Annahme einer mehrjährigen Strategie zur Erhöhung des Cybersicherheitsniveaus in den Einrichtungen der Union und regelmäßige Bewertung - in jedem Fall aber alle fünf Jahre - und erforderlichenfalls Änderung der Strategie,

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung