+Artikel 11 c)
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Artikel 11 c)
im Anschluss an eine Strategiediskussion Annahme einer mehrjährigen Strategie zur Erhöhung des Cybersicherheitsniveaus in den Einrichtungen der Union und regelmäßige Bewertung - in jedem Fall aber alle fünf Jahre - und erforderlichenfalls Änderung der Strategie,
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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