+Artikel 11 d)
|
Artikel 11 d)
Festlegung der Methodik und der organisatorischen Aspekte für die Durchführung freiwilliger Peer-Reviews durch Einrichtungen der Union, um aus gemeinsamen Erfahrungen zu lernen, das gegenseitige Vertrauen zu stärken, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau zu erreichen und die Cybersicherheitskapazitäten der Einrichtungen der Union zu verbessern, wobei sicherzustellen ist, dass diese Peer-Reviews von Cybersicherheitsexperten durchgeführt werden, die von einer anderen Einrichtung der Union als der zu überprüfenden Einrichtung der Union benannt wurden, und dass die Methode auf Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2022/2555 beruht und gegebenenfalls auf die Einrichtungen der Union angepasst wird,
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
|