+Artikel 11 j)

Artikel 11 j)

Genehmigung und Überwachung der auf Vorschlag der Leitung des CERT-EU festgelegten wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) für das CERT-EU,

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung