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+Artikel 11 k) |
Artikel 11 k)Genehmigung von Kooperationsvereinbarungen, Leistungsvereinbarungen oder Verträgen zwischen dem CERT-EU und anderen Stellen gemäß Artikel 18, 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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