+Artikel 11 l)
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Artikel 11 l)
Annahme von Leitlinien und Empfehlungen auf der Grundlage eines Vorschlags des CERT-EU gemäß Artikel 14 und Anweisung des CERT-EU, einen Vorschlag für Leitlinien oder Empfehlungen oder einen Aufruf zum Tätigwerden vorzulegen, zurückzuziehen oder zu ändern,
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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