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Artikel 11 m)Einsetzung von Fachberatungsgruppen mit konkreten Aufgaben zur Unterstützung der Arbeit des IICB, Genehmigung ihrer Mandate und Ernennung ihrer jeweiligen Vorsitzenden, 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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