+Artikel 11 o)

Artikel 11 o)

Förderung der Einsetzung einer informellen Gruppe, in der die lokalen Cybersicherheitsbeauftragten aller Einrichtungen zusammenkommen, auch mit Unterstützung durch die ENISA, wobei das Ziel verfolgt wird, bewährte Verfahren und Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung auszutauschen,

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung