+Artikel 11 o)
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Artikel 11 o)
Förderung der Einsetzung einer informellen Gruppe, in der die lokalen Cybersicherheitsbeauftragten aller Einrichtungen zusammenkommen, auch mit Unterstützung durch die ENISA, wobei das Ziel verfolgt wird, bewährte Verfahren und Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung auszutauschen,
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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