+Artikel 11 r)

Artikel 11 r)

Koordinierung der Annahme der in Artikel 9 Absatz 2 genannten Pläne der einzelnen Einrichtungen der Union für das Cyberkrisenmanagement,

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung