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+Artikel 11 r) |
Artikel 11 r)Koordinierung der Annahme der in Artikel 9 Absatz 2 genannten Pläne der einzelnen Einrichtungen der Union für das Cyberkrisenmanagement, 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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