+Artikel 11 s)
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Artikel 11 s)
Annahme von Empfehlungen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Lieferkette gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe m unter Berücksichtigung der Ergebnisse der koordinierten Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit kritischer Lieferketten auf der Ebene der Union gemäß Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Unterstützung der Einrichtungen der Union bei der Annahme wirksamer und verhältnismäßiger Maßnahmen zum Management von Cybersicherheitsrisiken.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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