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+Artikel 13 1 |
Artikel 13 1(1) Der Auftrag des CERT-EU besteht darin, zur Sicherheit der nicht für Verschlusssachen genutzten IKT-Umgebung von Einrichtungen der Union beizutragen, indem es diese in Cybersicherheitsangelegenheiten berät, bei der Prävention, Erkennung, Handhabung, Eindämmung, Bewältigung und Erholung von Sicherheitsvorfällen unterstützt und als zentrale Stelle für den Austausch von Informationen zur Cybersicherheit und die Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle fungiert. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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