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Artikel 13 1

(1)   Der Auftrag des CERT-EU besteht darin, zur Sicherheit der nicht für Verschlusssachen genutzten IKT-Umgebung von Einrichtungen der Union beizutragen, indem es diese in Cybersicherheitsangelegenheiten berät, bei der Prävention, Erkennung, Handhabung, Eindämmung, Bewältigung und Erholung von Sicherheitsvorfällen unterstützt und als zentrale Stelle für den Austausch von Informationen zur Cybersicherheit und die Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle fungiert.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung