(2) Das CERT-EU erhebt, verwaltet und analysiert Informationen über Cyberbedrohungen, Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle betreffend nicht für Verschlusssachen genutzte IKT-Infrastrukturen und tauscht diese Informationen mit den Einrichtungen der Union aus. Es koordiniert die Reaktionen auf Sicherheitsvorfälle auf interinstitutioneller Ebene und auf der Ebene der Einrichtungen der Union, einschließlich durch die Bereitstellung oder Koordinierung der Bereitstellung spezifischer operativer Unterstützung.