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Artikel 13 7

(7)   Das CERT-EU muss Cybersicherheitsübungen organisieren und kann an Cybersicherheitsübungen teilnehmen oder die Teilnahme an bestehenden Übungen empfehlen, gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit der ENISA, um das Cybersicherheitsniveau der Einrichtungen der Union zu prüfen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung