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Artikel 13 7(7) Das CERT-EU muss Cybersicherheitsübungen organisieren und kann an Cybersicherheitsübungen teilnehmen oder die Teilnahme an bestehenden Übungen empfehlen, gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit der ENISA, um das Cybersicherheitsniveau der Einrichtungen der Union zu prüfen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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