+Artikel 13 10

Artikel 13 10

(10)   Das CERT-EU stellt mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit über geeignete Kooperationsmechanismen und Meldewege sachdienliche und anonymisierte Informationen über schwerwiegende Sicherheitsvorfälle und die Art und Weise des Umgangs mit ihnen zur Verfügung. Diese Informationen werden in den in Artikel 10 Absatz 14 genannten Bericht aufgenommen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung