+Artikel 13 11

Artikel 13 11

(11)   Das CERT-EU unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten die betroffenen Einrichtungen der Union bei der Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen, die zu Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten führen, und zwar unbeschadet der Zuständigkeiten und Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung