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Artikel 13 11(11) Das CERT-EU unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten die betroffenen Einrichtungen der Union bei der Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen, die zu Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten führen, und zwar unbeschadet der Zuständigkeiten und Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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