+Artikel 14 1

Artikel 14 1

(1)   Das CERT-EU unterstützt die Durchführung dieser Verordnung, indem es

a)

Aufrufe zum Tätigwerden vorlegt, in denen dringende Sicherheitsmaßnahmen beschrieben werden, zu deren Ergreifung innerhalb einer vorgegebenen Frist die Einrichtungen der Union aufgefordert werden,

b)

dem IICB Vorschläge für Leitlinien unterbreitet, die an alle oder einen Teil der Einrichtungen der Union gerichtet sind,

c)

dem IICB Vorschläge für Empfehlungen unterbreitet, die an alle oder einen Teil der Einrichtungen der Union gerichtet sind.

In Bezug auf Unterabsatz 1 Buchstabe a unterrichtet die betreffende Einrichtung der Union das CERT-EU unverzüglich nach Eingang des Aufrufs zum Tätigwerden darüber, wie die dringenden Sicherheitsmaßnahmen angewandt wurden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung