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Artikel 15 2

(2)   Die Leitung des CERT-EU ist für das reibungslose Funktionieren des CERT-EU verantwortlich und handelt im Rahmen der Zuständigkeiten seiner Funktion unter der Leitung des IICB. Die Leitung des CERT-EU berichtet regelmäßig dem Vorsitzenden des IICB und legt dem IICB auf Anfrage Ad-hoc-Berichte vor.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung