|
+Artikel 15 2 |
Artikel 15 2(2) Die Leitung des CERT-EU ist für das reibungslose Funktionieren des CERT-EU verantwortlich und handelt im Rahmen der Zuständigkeiten seiner Funktion unter der Leitung des IICB. Die Leitung des CERT-EU berichtet regelmäßig dem Vorsitzenden des IICB und legt dem IICB auf Anfrage Ad-hoc-Berichte vor. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|