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Artikel 16 5(5) Die Kosten für die in Artikel 13 Absatz 6 festgelegten Leistungen werden bei den Einrichtungen der Union eingezogen, denen CERT-EU-Dienste erbracht werden. Die Einnahmen werden in die Haushaltslinien eingestellt, in denen die Kosten angesetzt wurden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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