+Artikel 18 1

Artikel 18 1

(1)   Das CERT-EU kann in Bezug auf Instrumente und Methoden wie Techniken, Taktiken, Verfahren und bewährte Verfahren sowie in Bezug auf Cyberbedrohungen und Schwachstellen mit anderen entsprechenden Stellen in der Europäischen Union als den in Artikel 17 genannten Stellen, die den Cybersicherheitsanforderungen der Union unterliegen, einschließlich branchenspezifischer entsprechender Stellen, zusammenarbeiten. Für jede Zusammenarbeit mit diesen entsprechenden Stellen holt das CERT-EU vorab im Einzelfall die Zustimmung des IICB ein. Nimmt das CERT-EU eine Zusammenarbeit mit diesen entsprechenden Stellen auf, so informiert es alle in Artikel 17 Absatz 1 genannten einschlägigen entsprechenden Stellen in dem Mitgliedstaat, in dem die entsprechende Stelle ansässig ist. Gegebenenfalls werden diese Zusammenarbeit und die Bedingungen hierfür, auch in Bezug auf Cybersicherheit, Datenschutz und den Umgang mit Informationen, in spezifischen Vertraulichkeitsvereinbarungen wie Verträgen oder Verwaltungsvereinbarungen festgelegt. Die Vertraulichkeitsvereinbarungen bedürfen keiner vorherigen Zustimmung des IICB, jedoch ist dessen Vorsitzender davon in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer dringenden und unmittelbar bevorstehenden Notwendigkeit, Cybersicherheitsinformationen im Interesse von Einrichtungen der Union oder einer anderen Partei auszutauschen, kann das CERT-EU dies mit einer Einrichtung tun, deren spezifische Kompetenz, Kapazitäten und Fachkenntnisse berechtigterweise erforderlich sind, um bei einer solchen dringenden Notwendigkeit zu helfen, selbst wenn das CERT-EU mit dieser Einrichtung keine Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen hat. In solchen Fällen unterrichtet das CERT-EU unverzüglich den Vorsitzenden des IICB und erstattet dem IICB in regelmäßigen Berichten oder Sitzungen Bericht.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung