(2) Das CERT-EU kann mit Partnern wie Unternehmen, einschließlich branchenspezifischer Einrichtungen, internationalen Organisationen, nationalen Einrichtungen oder einzelnen Sachverständigen aus Nichtmitgliedstaaten der Union zusammenarbeiten, um Informationen über allgemeine und spezifische Cyberbedrohungen, Beinahe-Vorfälle, Schwachstellen und mögliche Gegenmaßnahmen einzuholen. Für eine umfassendere Zusammenarbeit mit diesen Partnern holt das CERT-EU vorab im Einzelfall die Zustimmung des IICB ein.