+Artikel 18 3

Artikel 18 3

(3)   Das CERT-EU kann mit Zustimmung der von einem Sicherheitsvorfall betroffenen Einrichtung der Union und unter der Voraussetzung, dass eine Geheimhaltungsvereinbarung oder einen Nichoffenlegungsvertrag mit der betreffenden entsprechenden Stelle oder dem betreffenden Partner geschlossen wurde, den in den Absätzen 1 und 2 genannten entsprechenden Stellen oder Partnern Informationen über diesen konkreten Sicherheitsvorfall ausschließlich zu dem Zweck zur Verfügung stellen, zu seiner Analyse beizutragen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung