+Artikel 19 1

Artikel 19 1

(1)   Die Einrichtungen der Union und das CERT-EU kommen der Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses gemäß Artikel 339 AEUV oder gleichwertigen geltenden Rahmenregelungen nach.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung