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+Artikel 19 2 |
Artikel 19 2(2) Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) gilt hinsichtlich der Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die sich im Besitz des CERT-EU befinden, einschließlich der in jener Verordnung festgelegten Pflicht zur Anhörung anderer Einrichtungen der Union oder gegebenenfalls der Mitgliedstaaten, wenn eine Anfrage deren Dokumente betrifft. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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