+Artikel 19 3

Artikel 19 3

(3)   Der Umgang der Einrichtungen der Union und des CERT-EU mit Informationen erfolgt im Einklang mit den geltenden Vorschriften über die Informationssicherheit.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung