+Artikel 20 4

Artikel 20 4

(4)   Einrichtungen der Union geben dem Europäischen Parlament und dem Rat auf Anfrage Informationen über den Abschluss von Cybersicherheitsplänen weiter.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung