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Artikel 20 4(4) Einrichtungen der Union geben dem Europäischen Parlament und dem Rat auf Anfrage Informationen über den Abschluss von Cybersicherheitsplänen weiter. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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