|
+Artikel 21 1 |
Artikel 21 1(1) Ein Sicherheitsvorfall gilt als erheblich, wenn
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|
|
+Artikel 21 1 |
Artikel 21 1(1) Ein Sicherheitsvorfall gilt als erheblich, wenn
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|