+Artikel 21 10

Artikel 21 10

(10)   Die in diesem Artikel festgelegten Berichterstattungspflichten erstrecken sich nicht auf

a)

EU-VS,

b)

Informationen, deren Weiterverbreitung durch eine sichtbare Kennzeichnung ausgeschlossen wurde, es sei denn, ihre Weitergabe an das CERT-EU wurde ausdrücklich gestattet.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung