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+Artikel 24 Erste Umschichtung von Haushaltsmitteln |
Artikel 24 Erste Umschichtung von HaushaltsmittelnArtikel 24 Erste Umschichtung von Haushaltsmitteln Um ein ordnungsgemäßes und stabiles Funktionieren des CERT-EU sicherzustellen, kann die Kommission die Umschichtung personeller und finanzieller Ressourcen zum Haushaltsplan der Kommission zur Verwendung im Betrieb des CERT-EU vorschlagen. Die Umschichtung wird zum Zeitpunkt der Annahme des ersten nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung angenommenen jährlichen Haushaltsplans der Union wirksam. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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