+Artikel 24 Erste Umschichtung von Haushaltsmitteln

Artikel 24 Erste Umschichtung von Haushaltsmitteln

Artikel 24

Erste Umschichtung von Haushaltsmitteln

Um ein ordnungsgemäßes und stabiles Funktionieren des CERT-EU sicherzustellen, kann die Kommission die Umschichtung personeller und finanzieller Ressourcen zum Haushaltsplan der Kommission zur Verwendung im Betrieb des CERT-EU vorschlagen. Die Umschichtung wird zum Zeitpunkt der Annahme des ersten nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung angenommenen jährlichen Haushaltsplans der Union wirksam.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung