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+Artikel 25 1 |
Artikel 25 1(1) Bis zum 8. Januar 2025 und danach jährlich erstattet der IICB der Kommission mit Unterstützung des CERT-EU über die Durchführung dieser Verordnung. Der IICB kann Empfehlungen an die Kommission richten, diese Verordnung zu überprüfen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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