+Artikel 6 Cybersicherheit

Artikel 6 Cybersicherheit

Artikel 6

Cybersicherheit

Die ESMA legt eine wirksame und verhältnismäßige IT-Sicherheitsstrategie für das ESAP fest und gewährleistet ein angemessenes Maß an Authentizität, Verfügbarkeit, Integrität und Nichtabstreitbarkeit der über das ESAP zugänglich gemachten Informationen und ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten. Die ESMA kann die IT-Sicherheitsstrategie und die Cybersicherheitslage des ESAP regelmäßig unter Berücksichtigung der auf internationaler Ebene und in der Union zu beobachtenden neuen Trends und jüngsten Entwicklungen im Bereich der Cybersicherheit überprüfen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung