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+Artikel 14 Kritische Werte für den Schutz der Vegetation und der natürlichen Ökosysteme |
Artikel 14 Kritische Werte für den Schutz der Vegetation und der natürlichen ÖkosystemeArtikel 14 Kritische Werte für den Schutz der Vegetation und der natürlichen Ökosysteme Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in Anhang I Abschnitt 3 festgelegten kritischen Werte entsprechend der Beurteilung nach Anhang IV Abschnitt A Nummer 1 und Abschnitt B Nummer 3 eingehalten werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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