+Artikel 22 5

Artikel 22 5

(5)   Die in diesem Artikel genannten Informationen sind der Öffentlichkeit kostenlos, auf kohärente und leicht verständliche Weise über leicht zugängliche Medien- und Kommunikationskanäle im Einklang mit der Richtlinie 2007/2/EG und der Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates (22) unter Sicherstellung eines breiten Zugangs der Öffentlichkeit zu diesen Informationen zur Verfügung zu stellen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung