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+Artikel 34 Inkrafttreten und Geltung |
Artikel 34 Inkrafttreten und GeltungArtikel 34 Inkrafttreten und Geltung Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Artikel 12 und 13 und die Anhänge II und IV gelten ab dem 1. August 2027. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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