+Artikel 6 4

Artikel 6 4

(4)   Die gemäß Absatz 2 erstellte Liste kann erforderlichenfalls auf der Grundlage der Ergebnisse der von den Bewertungsausschüssen im Rahmen des Protokolls erstellten vierjährlichen Berichte oder der eigenen Bewertungen der Kommission aktualisiert werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung