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+Artikel 7 4 |
Artikel 7 4(4) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 29 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs III zu erlassen, wenn dies aufgrund von technischen Entwicklungen oder Entscheidungen der Vertragsparteien des Protokolls erforderlich ist. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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