(1) Die Kommission veröffentlicht Lösungen für ein interoperables Europa und den EIF im Portal für ein interoperables Europa in elektronischer Form in offenen, maschinenlesbaren, für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit den Richtlinien (EU) 2016/2102 (19) und (EU) 2019/882 (20) des Europäische Parlaments und des Rates zugänglichen, auffindbaren und weiterverwendbaren Formaten, falls anwendbar, zusammen mit ihrem dokumentierten Quellcode und ihren Metadaten. Auf dem Portal für ein interoperables Europa werden maschinell übersetzte Fassungen der Lösungen für ein interoperables Europa in allen Amtssprachen der Organe der Union veröffentlicht.