|
+Artikel 6 1 |
Artikel 6 1(1) Der Beirat entwickelt einen Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF). Er legt den EIF der Kommission zur Annahme vor. Nimmt die Kommission den EIF an, so veröffentlicht sie ihn im Amtsblatt der Europäischen Union. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|