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+Artikel 13 2 |
Artikel 13 2(2) Die Kommission organisiert Schulungen zu Interoperabilitätsfragen auf Unionsebene, um die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen dem Personal der Einrichtungen der Union und öffentlichen Stellen zu verbessern, die sich insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene an Bedienstete des öffentlichen Sektors richten. Die Kommission macht die Schulungen unentgeltlich online öffentlich zugänglich. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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