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Artikel 15 6

(6)   Der Beirat kann Arbeitsgruppen einsetzen, um spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu untersuchen. In die Arbeitsgruppen werden Mitglieder der Gemeinschaft für ein interoperables Europa einbezogen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung