+Artikel 19 2

Artikel 19 2

(2)   Die Agenda für ein interoperables Europa enthält Folgendes:

a)

eine Bedarfsanalyse bezüglich der Entwicklung von Interoperabilitätslösungen,

b)

eine Liste laufender und geplanter Unterstützungsmaßnahmen für ein interoperables Europa,

c)

eine Liste vorgeschlagener Folgemaßnahmen zu Innovationsmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen zur Unterstützung quelloffener Interoperabilitätslösungen,

d)

Angaben zu Synergien mit anderen einschlägigen Programmen und Initiativen der Union und der Mitgliedstaaten,

e)

Hinweise auf verfügbare finanzielle Möglichkeiten zur Unterstützung der enthaltenen Prioritäten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung