+Artikel 19 2
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Artikel 19 2
(2) Die Agenda für ein interoperables Europa enthält Folgendes:
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a)
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eine Bedarfsanalyse bezüglich der Entwicklung von Interoperabilitätslösungen,
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b)
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eine Liste laufender und geplanter Unterstützungsmaßnahmen für ein interoperables Europa,
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c)
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eine Liste vorgeschlagener Folgemaßnahmen zu Innovationsmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen zur Unterstützung quelloffener Interoperabilitätslösungen,
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d)
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Angaben zu Synergien mit anderen einschlägigen Programmen und Initiativen der Union und der Mitgliedstaaten,
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e)
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Hinweise auf verfügbare finanzielle Möglichkeiten zur Unterstützung der enthaltenen Prioritäten.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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