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Artikel 20 3(3) Die Überwachungsergebnisse werden von der Kommission im Portal für ein interoperables Europa veröffentlicht. Soweit möglich, werden sie in einem maschinenlesbaren Format veröffentlicht. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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