+Artikel 20 7

Artikel 20 7

(7)   Wenn der Zeitpunkt der in Absatz 4 und 5 genannten Berichte übereinstimmt, kann die Kommission beide Berichte kombinieren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung