Artikel 1
Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Erhebung von Daten durch die zuständigen Behörden und Anbieter von Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften sowie für den Datenaustausch durch Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, die von Gastgebern über Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften angeboten werden.